Stand 1.9.2024
1. Allgemeiner Teil
1.1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Alle Lieferungen und Leistungen der checkpointmedia GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen der checkpointmedia GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung, sofern und soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der checkpointmedia GmbH werden nicht anerkannt und hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragsabschluss: Ein Vertrag kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der checkpointmedia GmbH oder durch die tatsächliche Erbringung der Dienstleistung zustande.
1.2 Zahlungsbedingungen
Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind prompt netto fällig, sofern nicht anders vereinbart. Die Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und ab Werk ohne Zustellung, Montage, Installation, Schulung, Versand oder sonstige Nebenleistungen. Diese Leistungen werden auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank bekanntgegebenen Basiszinssatzes zuzüglich 8% zu entrichten. Skontoabzüge sind nicht zulässig. Preisanpassungen: Preise können von checkpointmedia GmbH entsprechend den Änderungen des Verbraucherpreisindex 2020 angepasst werden. Sollten sich Lohnkosten oder andere zur Leistungserbringung notwendige Kosten nach Vertragsabschluss verändern, so ist checkpointmedia GmbH berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
1.3 Datenschutz
checkpointmedia GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des nationalen Datenschutzgesetzes. Persönliche Daten werden nur im Rahmen der Vertragsabwicklung genutzt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung notwendig. Daten, die durch Dritte verarbeitet werden, werden nach Abschluss der Vertragsarbeiten dem Vertragspartner auf Wunsch zurückgegeben.
1.4 Streitbeilegung
Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden gemäß den in Abschnitt 3.1 festgelegten Bedingungen geregelt.
1.5 Kündigung und Rücktritt
Eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist nur aus den folgenden wichtigen Gründen und nach vorheriger schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von 14 Tagen möglich:
- Die checkpointmedia GmbH wesentliche Vertragspflichten trotz wiederholter Mahnungen erheblich verletzt.
- Die Leistungserbringung durch die checkpointmedia GmbH aufgrund von höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignissen unmöglich wird.
- Der Kunde zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eingeleitet wird.
- Es zu einer wesentlichen Änderung der Umstände kommt, die dem Kunden die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar macht.
Im Falle einer berechtigten Kündigung oder eines Rücktritts sind bereits erbrachte Leistungen von der checkpointmedia GmbH anteilig zu vergüten. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche, einschließlich entgangenen Gewinns und entstandener Kosten, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Eine Kündigung aus anderen als den oben genannten Gründen ist ausgeschlossen.
1.6 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Persönliche Daten, die zur Vertragsabwicklung notwendig sind, werden gemäß den Datenschutzbestimmungen behandelt. Daten, die durch Dritte verarbeitet werden, werden nach Abschluss der Vertragsarbeiten dem Vertragspartner auf Wunsch zurückgegeben.
2. Besondere Bedingungen
Modul A: Konzeption, künstlerische Entwicklung, Produktdesign und Medienproduktion
2.1 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die checkpointmedia GmbH behält sich sämtliche Urheberrechte und geistigen Eigentumsrechte an den im Rahmen von Projekten erstellten Ideen, Konzepten, Entwürfen, Planungen und Medienprodukten vor. Die Nutzungsrechte an diesen Leistungen werden erst nach vollständiger Bezahlung aller ausstehenden Forderungen und, sofern zutreffend, nach Abschluss des gesamten Projekts, einschließlich der Umsetzungsphase, an den Kunden übertragen.
Das Recht des Kunden, die von checkpointmedia GmbH erstellten Ideen, Konzepte und Grobplanungen durch Dritte realisieren zu lassen, besteht nur dann, wenn dies ausdrücklich im Angebot oder im Vertrag schriftlich vereinbart wurde. Andernfalls ist die Nutzung, Weitergabe oder Verwertung dieser Leistungen durch den Kunden oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von checkpointmedia GmbH unzulässig.
2.2 Haftung und Gewährleistung
Die checkpointmedia GmbH gewährleistet, dass die kreativen Leistungen frei von Rechtsmängeln erbracht und die vereinbarten Spezifikationen erfüllt werden. Die checkpointmedia GmbH versichert, dass alle im Rahmen des Projekts entwickelten Ideen, Konzepte, Entwürfe und Medienprodukte nach bestem Wissen und Gewissen keine Urheberrechte, Markenrechte oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen. Eine weitergehende Haftung für die Verletzung solcher Rechte wird jedoch nur im gesetzlich zwingenden Umfang übernommen.
Sollten dennoch Mängel auftreten, verpflichtet sich die checkpointmedia GmbH zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Mängelrüge muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Leistung schriftlich erfolgen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht, eine Minderung der Vergütung oder eine Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. Schadenersatzansprüche sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und schließen mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn aus, soweit gesetzlich zulässig. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich auf Mängel zu prüfen und diese innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen schriftlich zu rügen. Verzögerungen oder Fehler, die durch unzureichende oder verspätete Informationen des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten der checkpointmedia GmbH.
Modul B: Technische Planungen
2.3 Planung und Dokumentation
Die checkpointmedia GmbH verpflichtet sich, alle technischen Planungen gemäß den vom Kunden vorgelegten Spezifikationen und Anforderungen durchzuführen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle notwendigen Informationen, Spezifikationen und Daten rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen. Sämtliche Planungsdokumente, technische Zeichnungen und Berechnungen, die von der checkpointmedia GmbH erstellt werden, bleiben Eigentum der checkpointmedia GmbH und sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält eine Lizenz zur Nutzung dieser Dokumente ausschließlich im Zusammenhang mit dem spezifischen Projekt.
2.4 Haftung für Planungsfehler
Die checkpointmedia GmbH haftet für direkte Schäden, die aufgrund von nachweislich fehlerhaften Planungen entstehen, jedoch nur, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung ist auf den Auftragswert der Planungsleistung beschränkt. Schadenersatzansprüche für mittelbare Schäden wie entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Verzögerungen oder Fehler, die durch unzureichende oder verspätete Informationen des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten der checkpointmedia GmbH.
2.5 Änderungsmanagement und Anpassungen
Änderungen oder Ergänzungen der technischen Planungen, die nach Vertragsabschluss erforderlich werden, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien. Die checkpointmedia GmbH wird dem Kunden die voraussichtlichen Kosten und den Zeitbedarf für die durchzuführenden Änderungen vorab mitteilen. Zustimmungen zu Änderungen, die nicht schriftlich erfolgen, sind unwirksam. Der Kunde trägt die Verantwortung für Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch nachträgliche Änderungswünsche entstehen.
2.6 Abnahme der Planungsleistungen
Die Abnahme der erbrachten Planungsleistungen erfolgt durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung und Übermittlung der entsprechenden Dokumente. Verborgene Mängel, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren, müssen nach ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich gerügt werden. Bei berechtigten Mängeln hat die checkpointmedia GmbH das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.
2.7 Geistiges Eigentum
Sämtliche Ergebnisse aus den technischen Planungen, einschließlich aller Urheberrechte, Patente, Marken und sonstigen geistigen Eigentumsrechte, verbleiben bei der checkpointmedia GmbH. Der Kunde erhält eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung dieser Ergebnisse ausschließlich im Rahmen des spezifizierten Projekts.
2.8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Planungsleistungen erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Informationen, die ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei Dritten zugänglich gemacht werden, können zu Schadenersatzansprüchen führen. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
Modul C: Handel
2.9 Produktverkauf und Lieferbedingungen
Die checkpointmedia GmbH verkauft und liefert Ausrüstungen und Produkte gemäß den Spezifikationen, die im Kaufvertrag festgelegt sind. Die Lieferung erfolgt ab Werk und die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur oder bei direkter Übergabe an den Kunden über. Verzögerungen in der Lieferung, die durch Produktionsengpässe, Lieferverzögerungen der Zulieferer der checkpointmedia GmbH oder durch höhere Gewalt verursacht werden, berechtigen den Kunden nicht zur Stornierung der Bestellung oder zu Schadenersatzansprüchen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und zu versichern, solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist. Eine Versicherung der Ware auf Kosten des Kunden wird empfohlen.
2.10 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen der checkpointmedia GmbH und dem Kunden Eigentum der checkpointmedia GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und checkpointmedia GmbH unverzüglich über Zugriffe Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie über etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware zu informieren. Ein Weiterverkauf, eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung der Vorbehaltsware ist dem Kunden ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der checkpointmedia GmbH nicht gestattet. Im Falle einer Weiterveräußerung gilt die Kaufpreisforderung gegen den Erwerber bereits jetzt als in voller Höhe an checkpointmedia GmbH abgetreten.
2.11 Gewährleistung und Mängelrügen
Die checkpointmedia GmbH gewährleistet, dass die verkauften Waren zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Lieferung der Ware schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Kunde zunächst das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Rücksendungen von Waren sind nur möglich, wenn diese unbenutzt und in ihrer Originalverpackung zurückgesandt werden. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde.
2.12 Rückgabe und Stornierung
Bestellungen, die der Kunde bei der checkpointmedia GmbH platziert hat, können nur mit Zustimmung der checkpointmedia GmbH storniert werden. Bei einer Stornierung nach Beginn der Produktion oder nach spezieller Bestellung von Waren sind Stornogebühren in Höhe von mindestens 30% des Auftragswertes zu entrichten. Rückgaben von gelieferten Waren sind nur möglich, wenn diese unbenutzt und in ihrer Originalverpackung zurückgesandt werden. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde.
2.13 Vertraulichkeit
Wie in Abschnitt 1.6 des allgemeinen Teils der AGB festgelegt, verpflichten sich beide Parteien zur Geheimhaltung aller im Rahmen des Kaufvertrages erhaltenen vertraulichen Informationen. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bestehen.
Modul D: Webseiten, Online-Geschäftsberichte und App-Erstellung
2.14 Entwicklung und Bereitstellung
Die checkpointmedia GmbH entwickelt Webseiten, Online-Geschäftsberichte und Apps gemäß den technischen und funktionalen Spezifikationen, die mit dem Kunden vereinbart wurden. Dies beinhaltet die Planung, das Design, die Programmierung und die Implementierung der Projekte unter Einbeziehung von Drittanbieterservices und Einhaltung der aktuellen Compliance-Anforderungen, wie Barrierefreiheit und Datenschutzrichtlinien. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Materialien, Inhalte und Daten rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen, um Verzögerungen zu vermeiden.
2.15 Urheberrecht und Lizenzierung
Die checkpointmedia GmbH behält alle Urheberrechte und verwandten Schutzrechte an den entwickelten digitalen Produkten. Dem Kunden wird eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Produkte im vereinbarten Umfang erteilt. Die Nutzungsrechte an den erstellten Produkten gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller ausstehenden Forderungen an den Kunden über. Jegliche darüberhinausgehende Nutzung, einschließlich Bearbeitung, Umgestaltung oder Integration in andere Werke, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der checkpointmedia GmbH.
2.16 Haftung und Gewährleistung
Die checkpointmedia GmbH gewährleistet, dass die entwickelten Produkte frei von Rechtsmängeln sind und den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Bei Mängeln verpflichtet sich die checkpointmedia GmbH zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die Mängelbeseitigung nicht erfolgreich, stehen dem Kunden Rechte auf Minderung oder Rücktritt zu. Die Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Verantwortung für Verzögerungen oder Fehler, die durch unzureichende oder verspätete Informationen des Kunden entstehen, liegt beim Kunden.
2.17 Anpassungen und Wartung
Die checkpointmedia GmbH bietet Wartungsverträge an, die regelmäßige Updates und technische Unterstützung umfassen. Änderungen, die nach der Fertigstellung eines Projekts erforderlich werden, oder Wartungsarbeiten, die über den beauftragten Umfang hinausgehen, werden, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, zu den jeweils aktuellen Stundensätzen in Rechnung gestellt. Die spezifischen Bedingungen, einschließlich der Kosten und Laufzeiten, werden entweder im Hauptvertrag oder in einem gesonderten Wartungsvertrag festgelegt.
2.18 Datensicherheit und Backups
Die checkpointmedia GmbH verpflichtet sich zur Durchführung regelmäßiger Backups und zur Implementierung robuster Sicherheitsmaßnahmen, um die Integrität der Daten zu gewährleisten. Sofern im Hauptvertrag oder in einem gesonderten Wartungsvertrag nichts anderes festgelegt ist, obliegt die Bestimmung der Häufigkeit und Methode der Backups der checkpointmedia GmbH.
Der Kunde ist darüber hinaus dafür verantwortlich, die Datensicherheit auf seinen eigenen Systemen zu gewährleisten und regelmäßig Sicherungen seiner Daten vorzunehmen.
2.19 Zugriffsrechte und Admin-Rechte
Nach Fertigstellung und vollständiger Bezahlung werden alle notwendigen Zugriffs- und Admin-Rechte an den Kunden übertragen. Sofern im Hauptvertrag oder in einem gesonderten Vertrag nichts anderes festgelegt ist, obliegt es der checkpointmedia GmbH, zu bestimmen, welche Zugriffs- und Admin-Rechte übertragen werden.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Zugriffs- und Admin-Rechte bei der checkpointmedia GmbH. Der Kunde verpflichtet sich, die übertragenen Zugriffs- und Admin-Rechte ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Projekts zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2.20 SEO und Compliance
Die checkpointmedia GmbH führt SEO-Maßnahmen gemäß den neuesten Standards durch und sorgt für die Einhaltung relevanter gesetzlicher Vorschriften während der Entwicklung. Sofern im Hauptvertrag oder in einem gesonderten Vertrag nichts anderes festgelegt ist, obliegt es der checkpointmedia GmbH, zu bestimmen, in welchem Umfang und mit welchen Methoden diese Maßnahmen umgesetzt werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Jegliche Haftung für rechtliche Verstöße, die aus der Nutzung dieser Inhalte resultieren, wird ausgeschlossen, es sei denn, diese Verstöße sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der checkpointmedia GmbH zurückzuführen.
2.21 Drittanbieterdienste
Die Integration und Nutzung von Diensten Dritter erfolgt entsprechend den Kundenanforderungen und unter Einhaltung aller Lizenzbestimmungen. Die checkpointmedia GmbH übernimmt keine Haftung für Ausfälle oder Mängel, die direkt durch Drittanbieterservices verursacht werden, es sei denn, dies ist explizit im Vertrag festgelegt.
2.22 Laufzeit und Kündigung spezifischer Dienstleistungen
Die Laufzeit von Verträgen für spezifische Dienstleistungen wie Hosting oder fortlaufende Wartung wird im Hauptvertrag oder in einem gesonderten Vertrag festgelegt. Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, obliegt es der checkpointmedia GmbH, die Laufzeiten und Kündigungsbedingungen dieser Dienstleistungen nach eigenem Ermessen festzulegen. Eine ordentliche Kündigung solcher Dienstleistungen ist nur unter Einhaltung der im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen und -bedingungen möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere grobe Pflichtverletzungen oder die Unmöglichkeit der Leistungserbringung aufgrund unvorhersehbarer und unverschuldeter Ereignisse.
3. Schlussbestimmungen
3.1 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Rechtsgeschäft ist Wien. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien örtlich zuständig. Die checkpointmedia GmbH ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. Es gilt österreichisches materielles Recht, unabhängig davon, in welchem Land der Auftrag durchgeführt wird. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3.2 Schriftformklausel
Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Die Schriftform ist auch durch E-Mail gewahrt, sofern eine Empfangsbestätigung der anderen Partei vorliegt. Andere Kommunikationsmittel werden nur dann als ausreichend anerkannt, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
3.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt und erlaubt ist.
3.4 Übertragung von Rechten und Pflichten
Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der checkpointmedia GmbH. Die Zustimmung wird erteilt, sofern keine berechtigten Gründe dagegensprechen.
3.5 Verjährung
Alle Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsteller Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen hätte müssen.